Steuerberater Hansjörg Bay - Steuerlexikon
Vereinfachte Steuererklärung
Die Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer ist inzwischen flächendeckend im
gesamten Bundesgebiet zuzulassen.
Als Vereinfachung müssen die Daten der
Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr
eingetragen werden. Diese Zahlen werden vom Finanzamt direkt von der
elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Die vereinfachte Steuererklärung ist für Arbeitnehmer gedacht, die außer den
lohnsteuerpflichtigen Einkünften keine weiteren Einkünfte haben. Es kann die Anlage Kind, die
Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen
und die Anlage AV für die Beiträge zur Riester-Rente beigefügt werden.
Nicht
geeignet ist der Vordruck für Bezieher anderer Einkünfte, wie beispielsweise
Rentner
Selbstständige oder Gewerbetreibende
Vermieter
Landwirte

