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Steuerberater Hansjörg Bay - Steuerlexikon

Vereinfachte Steuererklärung

Die Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer ist inzwischen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet zuzulassen.
Als Vereinfachung müssen die Daten der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr eingetragen werden. Diese Zahlen werden vom Finanzamt direkt von der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung übernommen.

Die vereinfachte Steuererklärung ist für Arbeitnehmer gedacht, die außer den lohnsteuerpflichtigen Einkünften keine weiteren Einkünfte haben. Es kann die Anlage Kind, die Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und die Anlage AV für die Beiträge zur Riester-Rente beigefügt werden.

Nicht geeignet ist der Vordruck für Bezieher anderer Einkünfte, wie beispielsweise

Rentner

Selbstständige oder Gewerbetreibende

Vermieter

Landwirte