Steuerberater Hansjörg Bay - Steuerlexikon
Aktien
Die Aktie als der verbriefte Anteil an einer Aktiengesellschaft oder
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) führt über die ausgeschütteten Dividenden zu Einkünften aus Kapitalvermögen
(§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), soweit die Aktien sich im Privatbesitz befinden.
Gehören die Aktien zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, fallen die
Erträge unter die Einkünfte aus
Gewerbebetrieb. Dagegen wird der bei der Veräußerung einer Aktie erzielte
Gewinn gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (bis 2008) als privates
Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft) der Besteuerung
unterworfen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht
mehr als ein Jahr beträgt.
Die Aktiendividenden unterliegen dem
Kapitalertragsteuerabzug. Dem Anteilseigner wird somit nicht die volle
Dividende ausgezahlt, vielmehr ist das auszahlende Institut verpflichtet -
ähnlich wie bei der Lohnsteuer -, bereits im Wege des Steuerabzugs vorab Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das
Finanzamt abzuführen.
Neben der Kapitalertragsteuer fällt für Dividenden auch der Solidaritätszuschlag an. Er beträgt 5,5 % der
Kapitalertragsteuer.
Auf im
Privatvermögen zufließende Dividenden ist
das Teileinkünfteverfahren (zuvor Halbeinkünfteverfahren) nicht anzuwenden (§ 3
Nr. 40 Satz 2 EStG).
Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zählen ab
2009 auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
(z.B. Aktien, GmbH-Anteile) im Privatvermögen zu den Einkünften aus
Kapitalvermögen. Dies gilt auch für Anwartschaften auf solche Beteiligungen
(z.B. Bezugsrechte auf sog. junge Aktien, Wandlungsrechte aus
Schuldverschreibungen i.S.d. § 221 Abs. 1 AktG). Das Teileinkünfteverfahren ist nicht anzuwenden
(§ 3 Nr. 40 Satz 2 EStG).
Ist der Steuerpflichtige zu mindestens 1
% an der Kapitalgesellschaft beteiligt, erfolgt die Besteuerung weiterhin -
unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40c EStG - nach §
17 EStG (§ 20 Abs. 8 EStG).
Mit der sog. Abgeltungsteuer realisiert
der Gesetzgeber ab 2009 eine einheitliche Besteuerung von Erträgen (Zinsen,
Dividenden, Investmenterträgen,
Zertifikatserträgen u.s.w.) und Gewinnen aus der Veräußerung privater
Kapitalanlagen (z.B. Aktien ) mit einem einheitlichen Steuersatz von 25
% (Abgeltungsteuer; zuzüglich SolZ und KiSt).

