Steuerberater Hansjörg Bay - Existenzgründungshandbuch
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ist - wie die Kapitalertragsteuer - eine besondere
Erhebungsform der Einkommensteuer. Als
Lohnsteuer wird die bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vom
Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeführte Einkommenstuer bezeichnet.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden, die Höhe berechnen, vom
Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer einbehalten und die Gesamtsumme an das Finanzamt weiterleiten (§ 41a EStG).
Steuerschuldner bleibt der Arbeitnehmer. Kommen Sie als Arbeitgeber der
Steuerabführungspflicht nicht nach, so haften Sie gemäß § 42 EStG für nicht
abgeführte Beträge. Die Finanzämter sind bei der Berechnung der Höhe der
Lohnsteuer behilflich, in der Praxis wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung
oftmals von den Steuerberatern der Betriebe wahrgenommen.

