Steuerberater Hansjörg Bay - Existenzgründungshandbuch
Wahl der Rechtsform
1. Allgemein Allgemein werden die Gesellschaftsformen in
Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
unterschieden:
Gesellschaften sind entweder rechtsfähig,
teilrechtsfähig oder nichtrechtsfähig. Als Rechtsfähigkeit wird die
Fähigkeit bezeichnet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Prozess
z.B. ist die juristische Person selbst Klägerin bzw. Beklagte. Im
Unterschied dazu wären bei einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft nur die
Gesellschafter selbst zu verklagen.
Die Rechtsfähigkeit der
Offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft ist ausdrücklich
gesetzlich geregelt; die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft Bürgerlichen
Rechts wurde durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Januar
2001 (BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90) festgestellt. Voraussetzung ist aber,
dass die Gesellschaft nach außen in Erscheinung tritt.
Im
deutschen Recht gibt es einen sogenannten Typenzwang der
Gesellschaftsformen, d.h. es kann nur zwischen den bestehenden
Gesellschaftsformen gewählt werden, die Gesellschafter können keine eigene
Gesellschaftsform entwickeln. Innerhalb einer Gesellschaftsform können
nicht gesetzlich geregelte Bereiche durch vertragliche oder notarielle
Vereinbarung abgeändert werden.
2. Die verschiedenen
Rechtsformen Im Falle der Existenzgründung kann der Unternehmer
zwischen folgenden verschiedenen Rechtsformen wählen:
| 1. | den nationalen
Gesellschaftsformen des jeweiligen Landes - in Deutschland: Das Unternehmen kann als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) geführt werden. Personengesellschaften: Personengesellschaften sind u.a.: Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts Offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft Kapitalgesellschaften: Kapitalgesellschaften sind u.a.: Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich der Unternehmergesellschaft Limited Company Aktiengesellschaft Kapitalgesellschaften sind immer juristische Personen, d.h. sie sind eigene Rechtspersönlichkeiten und rechtsfähig. |
| 3. | den
nationalen Gesellschaftsformen eines Mitgliedslandes der Europäischen
Union (z.B. die britische Limited
Company) |
| Hinweis: | |
|
Gesellschaftsformen, die supranational auf dem Gebiet der Europäischen
Union gegründet werden können, eignen sich im Rahmen einer
Existenzgründung nicht. die Europäische Gesellschaft die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung die Europäische Genossenschaft Ziel der Europäischen Gesellschaftsformen ist insbesondere die erleichterte grenzüberschreitende Tätigkeit eines Unternehmens. | |
3. Statistik Im Jahr 2010 kam es bei Neugründungen zu folgender Rechtsformwahl:
| 594.116 | Einzelunternehmen |
| 69.474 | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
| 34.383 | Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) |
| 12.610 | GmbH & Co. KG |
| 1.978 | Private Limited Company |
| 2.096 | Sonstige Rechtsformen |
| 1.467 | Aktiengesellschaften |
| 1.264 | Offene Handelsgesellschaften |
| 1.140 | Kommanditgesellschaften |
| 810 | Eingetragene Vereine |
| 315 | Genossenschaften |
Quelle: Statistisches Bundesamt
In den folgenden Fachbeiträgen können Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und dann entscheiden, welche Form für Sie infrage kommt.

