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10. Jan 2012
Montgomery: Nur ausreichend qualifizierte Ärzte dürfen nach Weiterbildungsrecht schönheitschirurgische Eingriffe vornehmen
"Die Ärztekammern haben im Weiterbildungsrecht bereits seit langem die Grundlagen dafür geschaffen, dass nur ausreichend qualifizierte Ärzte sogenannte schönheitschirurgische Eingriffe vornehmen dürfen", erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery. Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn hatte im Zusammenhang mit dem Skandal um Billig-Brustimplantate vorgeschlagen, den Begriff der ...
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