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18. Okt 2011
Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Patentierung von embryonalen Stammzellen erklärt BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery:
"Das heutige Urteil des EuGH schützt menschliches Leben vor kommerziellem Handeln und sorgt für Rechtssicherheit in Europa. Embryonale Stammzellen sind – selbst im frühesten Stadium ihrer Entwicklung – nicht patentierbar. Diese Forderung der Ärzteschaft hat der Europäische Gerichtshof nun in aller Deutlichkeit bestätigt. Embryonale Stammzellen sind Allgemeingut und dürfen niemals als Erzeugnis für ...
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© Bundesärztekammer

