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20. Jul 2010
VZ 2009: Verlängerte Steuererklärungsfristen in Hessen
Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 sind in Hessen die Steuererklärungsfristen in sog. Beraterfällen auf den 28.02.2011 verlängert worden. Dies sieht ein entsprechender Erlass vom 17.06.2010 vor.
Beitrag Nr. 184487 vom 20.07.2010
VZ 2009: Verlängerte Steuererklärungsfristen in HessenFür den Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 sind in Hessen die Steuererklärungsfristen in sog. Beraterfällen auf den 28.02.2011 verlängert worden. Dies sieht ein entsprechender Erlass vom 17.06.2010 vor.
Normalerweise sind Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, bis zum 31.12. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben. Ein Pilotprojekt in Hessen sieht nun erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 eine Verlängerung der Abgabefrist in Beraterfällen auf den 28.02. des Zweitfolgejahres, also auf den 28.02.2011 vor. Die Abgabefrist der Steuerpflichtigen, die nicht steuerlich beraten sind, bleibt hiervon unberührt. Hier gilt weiterhin die Abgabefrist des 31.05.2010.
Von der Fristverlängerung erwartet sich die Finanzverwaltung eine deutliche Verbesserung des Abgabeverhaltens sowie die Erhöhung der Quote für eingegangene Steuererklärungen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung behält sie sich vor, gewisse Steuererklärungen vorab anzufordern. Weiterhin ist vorgesehen, dass die hessische Finanzverwaltung im Oktober des Folgejahres ein Hinweisschreiben an die steuerlich beratenden Steuerpflichtigen versendet, deren Steuererklärung noch offen ist, um sie an die Abgabe der erforderlichen Unterlagen bei ihrem Steuerberater zu erinnern.
Sollte dieses auf Kooperation setzende Modell sowohl auf Seiten der Berater als auch bei der hessischen Finanzverwaltung als Erfolg angesehen werden, könnte es gegebenenfalls die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Lösung bilden.
Der Fristenerlass vom 17.06.2010 ist auf der Homepage des Steuerberaterverbandes Hessen e.V. veröffentlicht.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Ass. jur. Andreas Illi.

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