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06. Jul 2010
Regierung will strafbefreiende Selbstanzeige neu ausrichten
Nach Auskunft der Bundesregierung plant diese eine gesetzliche Neujustierung des im Steuerstrafrecht bestehenden Instituts der strafbefreienden Selbstanzeige.
Beitrag Nr. 183621 vom 06.07.2010
Regierung will strafbefreiende Selbstanzeige neu ausrichtenNach Auskunft der Bundesregierung plant diese eine gesetzliche Neujustierung des im Steuerstrafrecht bestehenden Instituts der strafbefreienden Selbstanzeige.
Das Volumen der insgesamt hinterzogenen Steuern ist laut Bundesregierung nicht bekannt. Seit dem Ankauf der Steuerdaten-CDs durch die Finanzbehörden habe es aber einen starken Anstieg der Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen gegeben. Dieses Thema sei Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene. Es solle eine gesetzliche Neujustierung der strafbefreienden Selbstanzeige vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Regierung ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH hatte festgestellt, dass nur derjenige Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige erwarten kann, der in vollem Umfang steuerehrlich wird, also vollständige und richtige Angaben zu allen von ihm hinterzogenen Steuern macht. Eine Teilselbstanzeige, mit der er lediglich die hinterzogenen Steuern nacherklärt, deren Entdeckung er fürchtet, reicht nach diesem Urteil nicht aus. Auch die Regierung sei, wie der BGH, der Auffassung, dass sukzessives und taktisches Vorgehen bei der Selbstanzeige nicht belohnt werden dürfe.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 229 vom 02.07.2010
Lesen Sie zum oben erwähnten Urteil des BGH (Beschluss vom 20.05.2010 - 1 StR 577/09) auch unsere News vom 11.06.2010.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.

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