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28. Mai 2010
Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2009 läuft ab
Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung und weiterer Steuererklärungen für das Jahr 2009 läuft grundsätzlich am 31.05.2010 ab.
Beitrag Nr. 173482 vom 28.05.2010
Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2009 läuft abDie Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung und weiterer Steuererklärungen für das Jahr 2009 läuft grundsätzlich am 31.05.2010 ab.
Die Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie zu gesonderten und einheitlichen Feststellungen für das Kalenderjahr 2009 sind grundsätzlich bis zum 31.05.2010 bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Land- und Forstwirten verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ablauf des dritten Monats nach Ende des Wirtschaftsjahres 2009/2010. Damit endet für Landwirte mit einem Wirtschaftsjahr vom 01.07.2009 - 30.06.2010 die Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2009 am 30.09.2010 .
Bei Anfertigung der Steuererklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.2010 . Bei Land- und Forstwirten gilt in diesem Fall eine Frist bis zum 31.03.2011 .
Bei begründeten Einzelanträgen können die Abgabefristen bis zum 28.02.2011 bzw. bei Land- und Forstwirten bis zum 31.05.2011 verlängert werden.
Bei der Einkommensteuer muss eine Steuererklärung innerhalb der genannten Fristen nur dann abgegeben werden, wenn eine Pflichtveranlagung nach § 46 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegt. Sind bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuerabzug die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht erfüllt, so wird eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen durchgeführt. In diesen Fällen gelten die o.g. Abgabefristen nicht, vielmehr bestimmt sich der Zeitraum für die Abgabe der Steuererklärung hier nach der normalen Festsetzungsverjährung von grundsätzlich vier Jahren.
Das Bundesfinanzministerium hatte hierzu mit Datum vom 04.01.2010 einen gleich lautenden Ländererlass veröffentlicht, der für einen Übergangszeitraum auf der Seite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht ist.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.

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