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07. Mai 2010
Steuerschätzung: Hohe Steuerausfälle bis 2013 prognostiziert
Die Steuerschätzer rechnen bis 2013 mit 39 Mrd. EUR weniger an Steuereinnahmen als noch im Mai bzw. November 2009 vorausgesagt.
Beitrag Nr. 180296 vom 07.05.2010
Steuerschätzung: Hohe Steuerausfälle bis 2013 prognostiziertDie Steuerschätzer rechnen bis 2013 mit 39 Mrd. EUR weniger an Steuereinnahmen als noch im Mai bzw. November 2009 vorausgesagt.
Damit ist der Spielraum für die Regierungskoalition mit Blick auf die Umsetzung von Steuerentlastungen noch geringer geworden. Ein großer Teil der Steuerausfälle resultiert nach Angaben der Steuerschätzer aus Änderungen im Steuerrecht. Hierbei spielen u.a. das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (zur besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen) eine Rolle.
Für das Jahr 2010 sollen den Prognosen zufolge die Steuereinnahmen 1,2 Mrd. unter denen der vorhergehenden Schätzung bleiben. Hierbei stehen sich Mindereinnahmen von 6,0 Mrd. EUR aus beschlossenen Steuerentlastungen und Mehreinnahmen von 4,8 Mrd. EUR aufgrund der verbesserten Konjunktur gegenüber.
Für die folgenden Jahre wird mit Steuerausfällen in Höhe von 37,7 Mrd. EUR gerechnet. Hierbei sollen den Prognosen zufolge die Einnahmen in 2011 um - 11,7 Mrd. EUR, in 2012 um - 12,3 Mrd. EUR und in 2013 um - 13,7 Mrd. EUR unter den Ansätzen der letzten Schätzung bleiben.
Zwar ist nach Ansicht der Steuerschätzer von 2011 an ein schrittweiser Anstieg der zuvor gesunkenen Steuereinnahmen zu erwarten, die Steuereinnahmen würden aber erst in 2013 wieder das Niveau von 2008 erreichen.
Aufgrund dieser neuen Zahlen stellt sich mehr denn je die Frage, ob und wenn ja, wie, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Steuerentlastungen umgesetzt werden.
Dem Arbeitskreis "Steuerschätzung" gehören Vertreter des Bundesfinanzministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums, der fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, des Statistischen Bundesamtes, der Deutschen Bundesbank, des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Länderfinanzministerien und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.

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