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26. Apr 2010

"Strafbefreiende Selbstanzeige" soll erhalten bleiben

Die Bundesregierung wird an der Möglichkeit der "strafbefreienden Selbstanzeige" bei Steuerhinterziehung festhalten.

Beitrag Nr. 179406 vom 26.04.2010

"Strafbefreiende Selbstanzeige" soll erhalten bleiben

Die Bundesregierung wird an der Möglichkeit der "strafbefreienden Selbstanzeige" bei Steuerhinterziehung festhalten.

Dies geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Die Selbstanzeige bietet Steuerstraftätern im Rahmen des Strafrechts die Möglichkeit, auch nach begangener Tat noch straffrei auszugehen. Wichtig für die Straffreiheit im Rahmen einer Selbstanzeige ist, dass diese rechtzeitig abgegeben und die hinterzogenen Steuern innerhalb einer von der Finanzverwaltung gesetzten Frist gezahlt werden.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Ansicht der Bundesregierung der "verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit". Aus fiskalischer Sicht sei die in § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelte Selbstanzeige ein Instrument zur "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen". Daneben komme in dieser Regelung auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine "tätige Reue", mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht werden, dem Täter zu Gute kommen solle. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in 24 OECD-Staaten Regelungen, die bei freiwilliger Nacherklärung Vergünstigungen gewähren.

"Ziel der Bundesregierung ist, dieses Instrument zu erhalten, aber dort, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an bereits in die Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird, Schranken zu definieren", heißt es in der Antwort. Änderungen des derzeit bestehenden Rechts bedürften aber einer sorgfältigen Prüfung, da man auf die Erkenntnisse, die durch Selbstanzeigen gewonnen würden, für weitere Ermittlungsansätze nicht verzichten wolle.

Quelle: hib - heute im bundestag - Nr. 124 (22.04.2010)

Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Holger Höwel.

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