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17. Jan 2007
Anwendung neuer BFH--Bundesfinanzhof-Entscheidungen
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§--Paragraph 110 Abs.--Absatz 1 der Finanzgerichtsordnung). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw--beziehungsweise. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
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